Kommt die Krankenkasse für die Kosten einer Zahnspange auf?
Die Frage nach den Kosten einer Zahnspange wird häufig gestellt und bis zum Jahr 2001 lautete die Antwort meistens „ja“. Bis dahin nämlich wurde nur ein geringer Prozentsatz der Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Im Zuge der Sparmaßnahmen im Gesundheitssystem hat sich das mittlerweile jedoch leider geändert. Seit Anfang 2002 gelten die sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Nach ihnen muss der Ausprägungsgrad einer vorliegenden Gebiss- und Kieferfehlentwicklung definiert werden. Ausschließlich Befunde der KIG 3 bis 5 werden nach den neuen Bestimmungen von den Krankenkassen übernommen. Bei Befunden der KIG 1 und 2 trägt die Kasse die Kosten nicht mehr. Die Einstufung ist jedoch lediglich eine Maßzahl für die Wirtschaftlichkeit einer Behandlung. Sie sagt nichts über die medizinische Notwendigkeit aus. Zahlreiche Patienten mit Fehlstellungen der KIG 1 und 2 weisen ernst zu nehmende gesundheitliche Risiken auf und sind daher aus medizinischer Sicht behandlungsbedürftig. In solchen Fällen müssen die Eltern des Patienten entscheiden, ob sie für ihr Kind eine Korrektur der Kiefer- bzw. der Zahnfehlstellung wünschen und bereit sind selbst für die Kosten der kieferorthopädische Behandlung aufzukommen. Häufig ist dies eine Entscheidung, bei der nicht nur ästhetische Gründe ausschlaggebend sind, sondern auch die Vorbeugung vor späteren Folgeerkrankungen.